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Meine Hilfe

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Durch eine Vorsorgevollmacht lassen sich alle rechtlichen Angelegenheiten für den Fall einer eigenen Entscheidung- oder Erklärungsunfähigkeit regeln. Erforderlich ist dann noch eine geeignete Person, die Ihre selbst festgelegten Maßgaben verfolgt, vermittelt und durchsetzt, ganz unabhängig, ob Ihre Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft sein wird. Gegenüber und in der Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten ist eine Patientenverfügung äußerst vorteilhaft.

Sie erwarten benötigen Vertretung in privaten, geschäftlichen, prozessualen Situationen auf höchstem Niveau – die Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Strobl empfiehlt sich. 

Mein Name ist Gerhard Strobl, ich bin Rechtsanwalt und als solcher im klassischen Recht, als Mediator, Berufsbetreuer, und Vorsorgebevollmächtigter tätig.  
 
Sie erreichen mich unter der Rufnummer +49 089 9595 95 910.

Ich freue mich über Ihren Anruf
Ihr Rechtsanwalt Gerhard Strobl
Eigene Regelungen 
aufrecht erhalten
Leider können selbstbestimmt getroffenen Entscheidungen und Regelungen im Falle einer massiven gesundheitlichen Problemlage oftmals nicht aufrecht erhalten werden - denn das Umfeld hält sich nicht an diese Vorgaben, sie sind dem Umfeld unbekannt oder werden verworfen. Professionell betreute Interessenvertretung verhindert die totale Erosion der eigenen Bestimmtheit. 
Die Erfahrungen zeigen, dass es im Hilfe einer Vorsorgevollmacht nach einer Genesung oder wenigsten der Rückkehr der Leistungsfähigkeit sehr häufig zu einer positiven Wiederaufnahme der persönlichen Beziehungen kommt.

Schweigepflicht


Meine Arbeit unterliegt der rechtsanwaltlichen Schweigepflicht. So müssen Sie nicht befürchten, dass Ihre Vorstellungen und Geheimnisse an Familienangehörige ausgeplaudert werden!  
 
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