Durch eine Vorsorgevollmacht lassen sich alle rechtlichen Angelegenheiten für den Fall einer eigenen Entscheidung- oder Erklärungsunfähigkeit regeln. Erforderlich ist dann noch eine geeignete Person, die Ihre selbst festgelegten Maßgaben verfolgt, vermittelt und durchsetzt, ganz unabhängig, ob Ihre Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft sein wird. Gegenüber und in der Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten ist eine Patientenverfügung äußerst vorteilhaft.
Sie erwarten benötigen Vertretung in privaten, geschäftlichen, prozessualen Situationen auf höchstem Niveau – die Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Strobl empfiehlt sich.
Mein Name ist Gerhard Strobl, ich bin Rechtsanwalt und als solcher im klassischen Recht, als Mediator, Berufsbetreuer, und Vorsorgebevollmächtigter tätig.
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Ihr Rechtsanwalt Gerhard Strobl